Euromosa-Award
KriterienDer Award wird als Stimulationspreis verstanden. Aus diesem Grunde werden auch die Kriterien für seine Verleihung so allgemein wie möglich gehalten. Hierdurch kann dieser Preis für ein großes Gamma an Aktivitäten und Aktionen verliehen werden, so z. B.:
- die Auszeichnung einer Initiative oder Aktion (durch eine Privatperson, einer Vereinigung, eines Betriebes, einer Organisation oder einer sonstigen Gruppierung) in einer Euromosa-Gemeinde, die Vorbildcharakter für mindestens eine andere Euromosa-Gemeinde hat und mindestens zwei Länder umfasst,
- die Auszeichnung einer uneigennützigen Einzelaktion
- die Auszeichnung von bestehenden Kooperationen im Euromosa-Gebiet (mindestens bi-national),
- die Auszeichnung eines Betriebes, der in vorbildlicher Weise grenzüberschreitend euregional (z. B. durch Beschäftigung von Personal aus den Euromosa-Partnergemeinden) tätig ist,
- sonstige euregionale internationale Aktivitäten.
- die Initiativen gewerbsmäßiger, sportlicher, kultureller oder ehrenamtlicher Art sein.
- auch Politiker und Beamte der teilnemehnden Gemeinden für die Verleihung des Euromosa-Award in Betracht kommen.
Nominieren
<< zurück
